Geltungsbereich

 

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, sowie jedwedes Rechtsverhältnis von Fa. Systhema zu anderen. Im Einzelfall können Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, diese bedürfen jedoch der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern firmenmäßig unterfertigt sein. Eventuelle Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber werden nicht automatisch anerkannt und besitzen keine Gültigkeit, auch dann nicht wenn wir ihnen nicht explizit widersprechen.

 

 

 

 

Offerte und Vertragsabschlüsse

 

 

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich und gelten damit nicht als Zusicherung von Eigenschaften. Bestellungen werden schriftlich oder fernschriftlich entgegengenommen und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Kaufvertrag kommt somit erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Eine Auftragsbestätigung kann auch direkt durch eine Rechnung ersetzt werden. Erhält Fa. Systhema von einem Kunden den Auftrag zur Erstellung einer individuellen Softwarelösung (nicht durch die ISAC Standardfunktionalität abgedeckt), so ist ein beiderseits unterzeichneter Leistungskatalog zu erstellen, der die Basis der Entwicklung bildet. Die Verantwortung der Vollständigkeit dieses Leistungskatalogs liegt beim Auftraggeber.
Fa. Systhema behält sich allfällige Änderungen von Spezifikation und/oder Funktion ihrer Produkte aufgrund technischen Fortschritts generell vor, ohne dass daraus resultierend Rechte jedweder Art gegen Fa. Systhema abgeleitet werden können. Angaben aus Beschreibungen, Datenblättern, Präsentationen oder anderer Unterlagen dienen nur der Beschreibung von Systhema Produkten und Leistungen, auch wenn sie gemeinsam mit Offerten oder Auftragsbestätigungen übergeben werden.
Im Fall der Nichterfüllung des Vertrages seitens des Auftraggebers, kann Fa. Systhema 25% des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr an den Auftraggeber verrechnen.

 

 

 

 

Preisstellung

 

 

Alle Verkaufspreise sind Nettopreise in € und verstehen sich „Ex Works“ Gmunden exklusive Mehrwertsteuer oder anderer allfällig anfallender Abgaben (Zoll etc.). Versand und Verpackung werden gesondert, nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

 

 

 

 

Zahlungskonditionen

 

 

Rechnungen von Fa. Systhema sind sofort ab Rechnungslegung, ohne Abzug fällig.
Allfällige Mängel in einem Geschäftsfall berechtigen den Auftraggeber nicht offene, fällige Rechnungen zurückzuhalten oder zu verkürzen. Werden nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die zu einer Minderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers führen, werden sämtliche offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Fa. Systhema ist im diesem Fall berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung entsprechender Sicherheiten durchzuführen. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 3 Tagen nach eingeschriebener Aufforderung durch Fa. Systhema, sind wir ferner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist es Fa. Systhema möglich Verzugszinsen vom Tag der Fälligkeit bis zum tatsächlichen Zahlungseingang in Rechnung zu stellen. Diese können bis zu 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank liegen.

 

 

 

 

Lieferung - Bedingungen und Termine

 

 

Alle von Fa. Systhema genannten Liefertermine sind unverbindlich und unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen an jenem Tag, wo über alle technischen und Kaufmännischen Details des Auftrages schriftlich Klarheit herrscht. Teillieferungen sind möglich.
Allfällig genannte Liefertermine verlängern sich unbeschadet der Rechte von Fa. Systhema bei Verzug des Auftraggebers um mindestens jenen Zeitraum, den der Auftraggeber in Verzug ist.
Ist Fa. Systhema mit Lieferungen im Verzug, so hat der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zu fixieren. Sollte Fa. Systhema bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht auf die Verzugsrüge reagieren, so hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt oder anderer, unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse verlängert sich die Erfüllungsfrist von Fa. Systhema um die Dauer dieser Ereignisse. Erweist sich die Erfüllung eines Auftrages aufgrund vorgenannter Ereignisse als nicht zumutbar oder unmöglich, so wird Fa. Systhema von der Erfüllung befreit.

 

 

 

 

Versand und Gefahrenübergang

 

 

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an die von ihm bekannt gegebene Adresse. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Aushändigung an den ersten Frachtführer.
Sollte der Versand durch Verschulden des Frachtführers oder des Auftraggebers verzögert oder unmöglich gemacht werden, so erfolgt der Gefahrenübergang bei Übersendung der schriftlichen Lieferbereitschaft seitens Fa. Systhema an den Auftraggeber.

 

 

 

 

Eigentumsvorbehalt

 

 

Alle gelieferten Waren und Softwarelizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum der Fa. Systhema. Sollten zum Zeitpunkt der Lieferung noch offene Forderungen aus anderen Geschäftsfällen bestehen, so behält sich Fa. Systhema das Recht vor die Auslieferung ohne weitere Folgen für Fa. Systhema zurückzuhalten, bis alle offenen Forderungen seitens des Auftraggebers beglichen sind. Bei allfälligem vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, besonders im Fall von Zahlungsverzug, ist Fa. Systhema berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzufordern und der Auftraggeber ist zur Rückgabe verpflichtet.

 

 

 

 

Mängel und Gewährleistung

 

 

Der Auftraggeber ist nach Empfang des Vertragsgegenstandes zur sofortigen Überprüfung verpflichtet. Offensichtliche Mängel sind umgehend, jedoch spätestens 10 Tage nach Lieferung schriftlich zu rügen, anderenfalls gilt der Vertragsgegenstand als frei von offensichtlichen Mängeln.
Für Lieferungen an Wiederverkäufer hat eine allfällige Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung dieser Mängel schriftlich zu erfolgen. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Gewährleistungsansprüche gelten nur wenn die Vertragsgegenstände in Originalverpackung an Fa. Systhema retourniert werden. Für modifizierte, bearbeitete oder weiterführend verarbeitete Vertragsgegenstände, sowie solche die offensichtlich unsachgemäß behandelt wurden besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Vertragsgegenstände, die durch Fehlbedienung, falschen Anschluss oder nicht der Bestimmung entsprechenden Gebrauch, Montage oder Inbetriebsetzung gänzlich oder teilweise zerstört wurden. Bei Geschäftsfällen mit Verbrauchern gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen bezüglich der Gewährleistung. Ist der Auftraggeber ein Wiederverkäufer und ist keine anders lautende Vereinbarung getroffen, so beträgt die Gewährleistung seitens Fa. Systhema auf den Vertragsgegenstand 6 Monate vom Lieferzeitpunkt ab berechnet. Die Vermutungsregelung gemäß §924 ABGB und das Rückgriffsrecht nach §933 ABGB im Falle von Verträgen unter Kaufleuten wird eindeutig ausgeschlossen.

 

 

 

 

Haftung

 

 

Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen Fa. Systhema, insbesondere bei Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen sind ausgeschlossen, insbesondere auch außerhalb der Gewährleistung. Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn Fa. Systhema Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Explizit schließt Fa. Systhema Schadenersatzleistungen für Kapital und Zinsverluste, Personal- und Fremdleistungskosten, Produktionsausfall, Stillstandszeiten und Ersatzgeräte aus, die durch beschädigte Waren, Störungen oder Fehlfunktionen der Software, Verzögerungen bei Lieferungen oder Ersatzteilbeschaffung entstehen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Alle sonst gegen Fa. Systhema herzuleitenden Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Annahme des Vertragsgegenstandes durch den Auftraggeber.

 

 

 

 

 

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 

Als ausschließlicher Gerichtsstand ist das Handelsgericht in Wels vereinbart. Soweit vorstehend keine anders lautenden Regelungen genannt wurden, gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs", herausgegeben vom Fachhandel der Elektroindustrie Österreichs in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

 

 

Sonstiges

 

 

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame und nichtige Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst genau erreichen