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Die
nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und
Leistungen, sowie jedwedes Rechtsverhältnis von Fa. Systhema zu anderen. Im
Einzelfall können Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
vereinbart werden, diese bedürfen jedoch der Schriftform und müssen von
beiden Vertragspartnern firmenmäßig unterfertigt
sein. Eventuelle Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber werden nicht
automatisch anerkannt und besitzen keine Gültigkeit, auch dann nicht wenn wir
ihnen nicht explizit widersprechen. |
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Unsere Angebote
und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich und gelten damit nicht
als Zusicherung von Eigenschaften. Bestellungen werden schriftlich oder
fernschriftlich entgegengenommen und bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Ein Kaufvertrag kommt somit erst mit unserer Auftragsbestätigung
zustande. Eine Auftragsbestätigung kann auch direkt durch eine Rechnung
ersetzt werden. Erhält Fa. Systhema von einem Kunden den Auftrag zur
Erstellung einer individuellen Softwarelösung (nicht durch die ISAC
Standardfunktionalität abgedeckt), so ist ein beiderseits unterzeichneter
Leistungskatalog zu erstellen, der die Basis der Entwicklung bildet. Die
Verantwortung der Vollständigkeit dieses Leistungskatalogs liegt beim
Auftraggeber. |
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Alle
Verkaufspreise sind Nettopreise in € und verstehen sich „Ex Works“ Gmunden
exklusive Mehrwertsteuer oder anderer allfällig anfallender Abgaben (Zoll
etc.). Versand und Verpackung werden gesondert, nach tatsächlichem Aufwand in
Rechnung gestellt. |
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Rechnungen von
Fa. Systhema sind sofort ab Rechnungslegung, ohne Abzug fällig. |
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Alle von Fa.
Systhema genannten Liefertermine sind unverbindlich und unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen an jenem Tag, wo über alle
technischen und Kaufmännischen Details des Auftrages schriftlich Klarheit
herrscht. Teillieferungen sind möglich. |
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Die Lieferung
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an die von ihm bekannt
gegebene Adresse. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Aushändigung an den ersten
Frachtführer. |
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Alle
gelieferten Waren und Softwarelizenzen bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum der Fa. Systhema. Sollten zum
Zeitpunkt der Lieferung noch offene Forderungen aus anderen Geschäftsfällen
bestehen, so behält sich Fa. Systhema das Recht vor die Auslieferung ohne
weitere Folgen für Fa. Systhema zurückzuhalten, bis alle offenen Forderungen
seitens des Auftraggebers beglichen sind. Bei allfälligem vertragswidrigem Verhalten
des Auftraggebers, besonders im Fall von Zahlungsverzug, ist Fa. Systhema
berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzufordern und der Auftraggeber ist
zur Rückgabe verpflichtet. |
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Der
Auftraggeber ist nach Empfang des Vertragsgegenstandes zur sofortigen
Überprüfung verpflichtet. Offensichtliche Mängel sind umgehend, jedoch
spätestens 10 Tage nach Lieferung schriftlich zu rügen, anderenfalls gilt der
Vertragsgegenstand als frei von offensichtlichen Mängeln. |
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Schadenersatzansprüche
jeglicher Art gegen Fa. Systhema, insbesondere bei Schäden die nicht am
Liefergegenstand selbst entstehen sind ausgeschlossen, insbesondere auch
außerhalb der Gewährleistung. Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn
Fa. Systhema Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Explizit schließt Fa. Systhema Schadenersatzleistungen für Kapital und
Zinsverluste, Personal- und Fremdleistungskosten, Produktionsausfall,
Stillstandszeiten und Ersatzgeräte aus, die durch beschädigte Waren,
Störungen oder Fehlfunktionen der Software, Verzögerungen bei Lieferungen
oder Ersatzteilbeschaffung entstehen. Eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Alle sonst gegen Fa. Systhema
herzuleitenden Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Annahme des
Vertragsgegenstandes durch den Auftraggeber. |
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Als
ausschließlicher Gerichtsstand ist das Handelsgericht in Wels vereinbart.
Soweit vorstehend keine anders lautenden Regelungen genannt wurden, gelten
die "Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie
Österreichs", herausgegeben vom Fachhandel der Elektroindustrie
Österreichs in der jeweils gültigen Fassung. |
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Sollten
einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und nichtig
sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame und
nichtige Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck möglichst genau erreichen |